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Positionspapiere und Stellungnahmen der Wilhelm-Wundt-Gesellschaft e.V.

9. Mai 2026 Positionspapier zur Rolle der Grundlagenwissenschaft im Kontext der Studiengangsreform Psychologie
(Verabschiedet auf der Mitgliederversammlung am 9. 5. 2026 in Bremen)

Nach der Studiengangsreform zu Beginn des Jahrhunderts, die an deutschen Universitäten zur Etablierung psychologischer Bachelor- (BSc) und Masterstudiengänge (MSc) als Nachfolgemodell zum Diplomstudiengang Psychologie geführt hat, sind die letzten Jahre durch eine weitere grundlegende Reform psychologischer Studiengänge gekennzeichnet. Diese neuerliche Reform zielt auf die Integration der Psychotherapieausbildung in das Psychologiestudium ab. Entsprechend hat diese Reform zwischenzeitlich zur Einführung sogenannter polyvalenter Bachelor- und Masterstudiengänge geführt, die einerseits die etablierten Kriterien allgemeiner BSc- und MSc-Studiengänge in Psychologie erfüllen sollen (Abele-Brehm et al., 2014, 2015), andererseits aber auch den Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG, 2019) und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO, 2020) genügen müssen (Tuschen-Caffier et al., 2020).

Als wissenschaftliche Vereinigung zur Förderung der psychologischen Grundlagenwissenschaft begrüßt die Wilhelm-Wundt-Gesellschaft e. V. die Vernetzung von Anwendungen mit Grundlagen bereits auf der Ebene des Psychologiestudiums. Dies gilt für alle Anwendungsfelder der Psychologie. Mit Nachdruck möchten wir allerdings auch auf Risiken hinweisen, die entstehen, wenn die im Zuge der Reform notwendige Stärkung der Ausbildungsressourcen im Bereich der Klinischen Psychologie und Psychotherapie zulasten von personellen oder materiellen Forschungs- und Lehrressourcen in den grundlagenwissenschaftlichen Disziplinen der Psychologie geht.

Der Erfolg der Studiengangsreform wird maßgeblich davon abhängen, wie gut die psychologische Grundlagenforschung in Forschung und Lehre verankert und weiterentwickelt werden kann. Dies gilt zum einen, weil theoriegeleitete, evidenzbasierte Psychotherapie und darauf abgestimmte psychologische Diagnostik erst durch eine grundlagenwissenschaftliche Fundierung möglich werden. Zum anderen muss polyvalente Psychologieausbildung – wie die Bezeichnung schon deutlich macht – natürlich mehr leisten als nur auf Psychotherapie als Beruf vorbereiten.

Die Berufsfelder, in denen Psychologie-Absolventinnen und Absolventen tätig waren und sind, zeichnen sich durch große Vielfalt und Expansion nicht nur in neue Praxisfelder, sondern auch in innovative Forschungsgebiete aus. Allgemeine MSc Studiengänge der Psychologie mit der Möglichkeit individueller Schwerpunktsetzung haben sich hierbei als fruchtbarer Ausbildungsweg erwiesen, den es auch in Zukunft zu bewahren gilt (Richter, 2020).

Das gemeinsame Fundament erfolgreicher psychologischer Berufstätigkeiten, so unterschiedlich sie im Einzelnen auch sein mögen, sind Kenntnisse und Fertigkeiten in psychologischen Grundlagen und Methoden. Wir leben in Zeiten großer gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Volatilität. Damit sind auch die Anforderungen an Psychologinnen und Psychologen im Beruf einem ständigen Wandel unterworfen. Eines von vielen Beispielen ist die rapide Zunahme von Künstlicher Intelligenz (KI) in nahezu allen Arbeitsfeldern sowie die Forschung zu KI und zur Mensch-KI-Schnittstelle, die zunehmend zu einem Thema auch in der psychologischen Grundlagenforschung wird. Mehr als je zuvor müssen wir Studierende heute auf Anforderungen von morgen vorbereiten, die wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur teilweise kennen und überblicken. Es ist daher notwendiger denn je, Studierende der Psychologie mit Wissen auszustatten, das es ihnen ermöglicht, Lösungen für neuartige, sich wandelnde Problemstellungen zu finden. Spezialwissen in einem Anwendungsbereich ist hierfür nicht hinreichend. Erforderlich ist vielmehr ein umfassendes Verständnis der fundamentalen Mechanismen menschlichen Verhaltens und Erlebens, sowie ein Verständnis empirischer und mathematischer Methoden, die Erkenntnisgewinn hierüber ermöglichen. Genau dies leisten die Grundlagendisziplinen der Psychologie. Somit sind Grundlagenfächer nicht „anwendungsfern“, sondern treffender als „anwendungsübergreifend“ zu charakterisieren (s. Rummel & Janczyk, 2024).

Hervorzuheben ist schließlich auch, dass Wissenschaft selbst ein wichtiges Berufsfeld für Psychologinnen und Psychologen darstellt, dies in manchen Fällen zeitweilig als Teil postgradualer Weiterbildung, in anderen Fällen dauerhaft an Universitäten, in weiteren Forschungseinrichtungen oder auch in Unternehmen (Richter et al., 2022). International konkurrenzfähige Forschung hängt essenziell von einer umfassenden Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Grundlagenwissen und Forschungsmethoden ab. Derart ausgerüstet können Psychologinnen und Psychologen mit anderen Wissenschaften in einen produktiven Dialog treten und zur Bewältigung neuer Herausforderungen in unserem Gemeinwesen beitragen.

Wir plädieren deshalb für eine breite curriculare und personelle Repräsentanz psychologischer Grundlagendisziplinen in BSc und MSc Studiengängen der Psychologie, wobei folgende Leitlinien zu beachten sind:

  • Umfassende und tiefgehende Ausbildung Studierender in psychologischer Grundlagenforschung und einschlägigen empirischen, biopsychologischen und mathematischen Methoden der Psychologie als obligatorische Bestandteile allgemeiner BSc und MSc Studiengänge (Abele-Brehm et al., 2014, 2015), auch wenn diese als approbationskonforme polyvalente Studiengänge ausgewiesen sind.
  • Keine Umwidmung akademischer Stellen, die bislang den psychologischen Grundlagendisziplinen zugewiesen waren, für spezifische Anwendungsfächer.
  • Angemessener Aufwuchs an Stellen und Professuren für Grundlagendisziplinen in Bereichen, in denen die Psychotherapieausbildung im Rahmen polyvalenter Studiengänge mit vermehrter Lehrbelastung der Grundlagenfächer einhergeht.
  • Eine Entfristung von Stellen in Verbindung mit einer selektiven Erhöhung des Lehrdeputats dieser Stellen ist keine angemessene Kompensation, weil sie zwar Lücken im Lehrangebot reduzieren kann, dafür aber die essenziellen Forschungsressourcen im Grundlagenbereich reduziert.
  • Keine Aufweichung dieser Prinzipien in Zeiten von Mittelknappheit. Wenn also Stellen- und Mittelkürzungen unausweichlich sind, dann dürfen sie die Grundlagendisziplinen nicht überproportional betreffen.
  • Ein BSc- oder MSc-Abschluss in Psychologie darf nur dann bescheinigt werden, wenn die Kriterien allgemeiner BSc- bzw. MSc-Studiengänge, einschließlich der Ausbildung in Grundlagen und Methoden, tatsächlich erfüllt sind (Abele-Brehm et al., 2014, 2015). Spezialisierte Studiengänge für Psychotherapie, Wirtschaftspsychologie o. ä., die diese Kriterien nicht erfüllen, sind folglich nicht als Studiengänge in Psychologie auszuweisen.
  • Die Psychologieausbildung an einem Standort darf nicht von vornherein für alle Studierenden auf Psychotherapie als Anwendungsfeld eingeschränkt werden. Es muss für Studierende möglich bleiben, neben anderen Anwendungsfächern auch psychologische Grundlagenforschung in einem Umfang zu studieren, der für eine berufliche Tätigkeit in diesem Bereich qualifiziert.

Zitierte Quellen:

Abele-Brehm A., Bühner M., Deutsch R., Erdfelder E., Fydrich T., Gollwitzer M., Heinrichs M., König C., Spinath B., Vaterrodt B., & Heinke-Becker J. (2014). Bericht der Kommission „Studium und Lehre“ der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. Psychologische Rundschau, 65, 230-235, DOI: 10.1026/0033-3042/a000226

Abele-Brehm A., Bühner M., Deutsch R., Erdfelder E., Fydrich T., Gollwitzer M., Heinrichs M., König C., Spinath B., Vaterrodt B., Heinke-Becker J. (2015). Bericht der Kommission „Studium und Lehre“ der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. Teil II: Masterstudium Psychologie. Psychologische Rundschau, 66, 31-36, DOI: 10.1026/0033-3042/a000248

PsychThApprO (2020). Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. https://www.gesetze-im-internet.de/psychthappro/BJNR044800020.html

PsychThG (2019). Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten. https://www.gesetze-im-internet.de/psychthg_2020/BJNR160410019.html

PsyG (2025). Entwurf der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen eines Gesetzes über die Führung der Bezeichnung „Psychologin“ / „Psychologe“ – Psychologengesetz (PsyG). Berlin, 4. 5. 2025. https://www.dgps.de/fileadmin/user_upload/PDF/Forderungen_Regierung/Foederation_Psychologengesetz-Entwurf_2025.pdf

Richter, T. (2020). Ein Erfolgsmodell, auch für die Zukunft: Der allgemeine MSc-Studiengang Psychologie mit individueller Schwerpunktsetzung. Psychologische Rundschau, 71(2), 148–149. https://doi.org/10.1026/0033-3042/a000477

Richter, T., Hertel, S., Kubik, V., Marksteiner, T., Souvignier, E. & Sparfeldt, J. R. (2022). In welchen Branchen und für welche beruflichen Tätigkeiten werden Psychologinnen und Psychologen gesucht und was sollten sie können? Eine systematische Inhaltsanalyse von Stellenanzeigen. Psychologische Rundschau, 73(4), 229–242. https://doi.org/10.1026/0033-3042/a000557

Rummel, J. & Janczyk, M. (2024). Angewandte Kognitionspsychologie. Ein Lehrbuch. Stuttgart: Kohlhammer.

Tuschen-Caffier, B., Antoni, C., Elsner, B., Bermeitinger, C., Buehner, M., Erdfelder, E., Fydrich, T., Gärtner, A., Gollwitzer, M., König, C. & Spinath, B. (2020). Quo vadis „Studium und Lehre“ in der Psychologie? Denkanstöße für die Neukonzeption von Studiengängen. Psychologische Rundschau, 71. 384-393. https://doi.org/10.1026/00333042/a000513.